Verhalten im Brandfall |
Presse und AktuellesIllegale Fremdlinge in Gartenteichen13.08.03, Pressemitteilung Amerikanischer Ochsenfrosch, Rotwangen-Schmuckschildkröte und der amerikanische Stör haben eins gemeinsam: Sie sind nicht heimisch, haben es aber dennoch geschafft, in unseren Gewässern zu überleben und sich fortzupflanzen. In unsere heimischen Gewässern gelangen sie, weil sie von Menschen ausgesetzt werden oder entweichen. Da die Fremdlinge jedoch zu vielfältigen Problemen in der heimischen Tier- und Pflanzenwelt führen, ist das Aussetzen von sogenannten Faunenverfälschern nach Bundesnaturschutzgesetz verboten und ordnungswidrig. Dennoch ist der Trend, diese Tiere zu erwerben und zu halten ungebrochen. Vor einer Entscheidung zum Kauf eines solchen Tieres sollte man verschiedene Aspekte bedacht haben. Die ausgewachsenen Tiere sprengen zumeist die Vorstellungen der Gartenteichbesitzer und damit auch die Möglichkeiten, die ein Gartenteich als Lebensraum bietet. Das Entweichen der Tiere muss durch geeignete Maßnahmen verhindert werden und man sollte sich bewusst sein, dass das Zusammenleben dieser Tiere mit heimischen Tieren in dem selben Gartenteich unvereinbar ist. Nicht nur die Rotwangenschmuckschildkröte und Fische fressen Kaulquappen, sondern auch der 20 cm groß werdende Amerikanische Ochsenfrosch. Ferner unterliegen alle drei Arten dem EU-Artenschutzrecht und dürfen nur mit rechtmäßigen Nachweisen gekauft werden. Für Ochsenfrosch und Schmuckschildkröte können dieses in der Regel nur Nachzuchtnachweise aus der EU sein. Denn die Einfuhr Amerikanischer Ochsenfrösche und Europäischer Schmuckschildkröten ist aus genannten Gründen nach EG-Recht verboten. PressearchivPressestelle
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