Presse und Aktuelles
Umfassender Mieterschutz bei Wegfall der Anschlussförderung11.02.03, PressemitteilungDer Senat verabschiedete in seiner heutigen Sitzung auf Vorlage des Senators für Stadtentwicklung, Peter Strieder, ein Maßnahmeprogramm zum Mieterschutz bei Wegfall der Anschlussförderung im sozialen Wohnungsbau.Darin sind folgende bisher vorgesehenen Maßnahmen für den Mieterschutz benannt:
- Bei der Investitionsbank Berlin und der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung sind Info-Hotlines geschaltet, die Mieter umfassend über die zu erwartenden Konsequenzen des Ausstieges aus dem System der Anschlussförderung informieren.
- Unabhängige und qualifizierte Mieterberatungen werden damit beauftragt, alle betroffenen Mieter über die anstehenden Änderungen zu informieren. Die Mieterberatung wird im Vorfeld tätig und berät auch, wenn der Termin für den Wegfall der Anschlussförderung noch nicht bevorsteht. Die Mieter sollen sich auf die neue Situation einstellen können.
- In Zusammenarbeit mit den städtischen Wohnungsbaugesellschaften und weiteren interessierten Vermietern wird eine Wohnungsvermittlung eingerichtet. Ziel ist es, den betroffenen Mietern Informationen über freie Mietwohnungen, in erster Linie in der näheren Wohnumgebung, zu geben.
- Mieterhaushalten, die umziehen müssen, wird eine pauschale Umzugskostenhilfe gewährt, die im Durchschnitt 2.500 Euro beträgt.
- Durch Zahlung von Mietausgleich wird die Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete mittelfristig sozial vertretbar abgefedert. Mieter, deren Einkommen die Bundeseinkommensgrenze für den sozialen Wohnungsbau nicht übersteigt, erhalten 90% der eingetretenen Mietsteigerung durch den Mietausgleich ersetzt. Die Mietsteigerung wird allerdings nur bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete berücksichtigt. Bei Mieterhaushalten, die ein Einkommen bis 50 % über der Bundeseinkommensgrenze für den sozialen Wohnungsbau haben, wird der Mietausgleich kontinuierlich vermindert. Der Mietausgleich wird auf 5 Jahre befristet und jährlich um ein Fünftel des Ursprungsbetrages abgebaut.
- Auch für eigengenutztes Wohneigentum wird es unter Berücksichtigung der Leistungskraft der Selbstnutzer eine Härtefallregelung geben, die Zwangsversteigerungen vermeiden soll.
Pressemitteilungen, die vor dem 01.01.2022 veröffentlicht wurden, liegen im Verantwortungsbereich der ehemaligen Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen bzw. ihrer Vorgängerbehörden.
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